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Recht der Mediatoren
Wer den Himmel auf Erden sucht, hat im Erdkundeunterricht nicht aufgepasst.
– STANISLAW W. LEM
Einführung in das Element: Recht der Mediatoren
Zentrum der Antwort darauf, was Mediator*innen leisten müssen, ist ihr Vertrag mit den Konfliktparteien, der Mediatorvertrag.
Dabei ist darauf zu achten, inwieweit Absprachen zur Eingriffsintensität (Moderieren, Bewerten, Prüfen, Vorschlagen = im Ganzen Interventionstiefe) und zum Eingriffsmaßstab (Interessen, Recht, Ökonomie, Ethik, Wissenschaft etc. = im Ganzen Interaktionsweite) getroffen werden. Das ist eine Frage des vereinbarten (Mediations-)Stils. In diesem Koordinatenfeld wird sich der Pflichtenkatalog von Mediator*innen verorten lassen.
Insoweit obliegt es den Vertragsparteien, ob der Mediator im Hinblick auf die Abschlussvereinbarung lediglich protokolliert oder berät und inwieweit er die Ergebnisse formuliert oder gar prüft. Maßstab dafür ist § 2 Abs. 6 MediationsG.
Ausbildungsunterlagen zu Recht der Mediatoren
Die Themengebiete der Elemente werden durch Karteikarten erschlossen. Diese sind das Begleitmaterial der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von INKOVEMA.
Aktuelle Karteikarten zum Recht der Mediator*innen
KK 07-Rm 01 – Einführung in das Recht der Mediatoren
KK 07-Rm 02 – Rechtsgrundlagen
KK 07-Rm 03 – Der Mediatorvertrag
KK 07-Rm 04 – Mediatorvertrag und Auftragsklärungsphase – Tätigkeitspflichten
KK 07-Rm 05 – Mediatorvertrag und Auftragsklärungsphase – Tätigkeitsbeschränkungen
KK 07-Rm 06 – Leistungspflichten des Mediators
KK 07-Rm 07 – Nichtleistungspflichten des Mediators
KK 07-Rm 10 – Pflichten des Mediators nach § 2 Abs 6 MediationsG
KK 07-Rm 11 – Vertragliche Pflichten des Mediators für die Abschlussvereinbarung
KK 07-Rm 12 – Begrenzungen für Mediatoren aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz für die AV
KK 07-Rm 13 – Haftung des Mediators
KK 07-Rm 15 – Beendigung der Mediationstätigkeit
Beiträge zu: Recht der Mediatoren
25 Grundlagen von Mediation (05)
Unabhängigkeit, Neutralität und Allparteilichkeit – Das gesetzliche Anforderungsdreieck an den Mediator
Grundlagen
Datenschutz für Mediatoren
Was selbständige Mediator*innen beachten müssen, um datenschutzkonform zu arbeiten.
Blogbeitrag
Datenschutz für Mediatoren – Ein Experteninterview
Was selbständige Mediator*innen beachten müssen, um datenschutzkonform zu arbeiten.
Blogbeitrag
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Streitmittler – der ungewöhnliche Dritte
Blogbeitrag
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Streit um die Mediation i.S.d. VSBG – 5 Besonderheiten
Blogbeitrag
Weiterführende Literatur
FACHBÜCHER:
- Fritz, R./Pielsticker, D.: Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren – ZmediatAusbV – Kommentar mit Hinweisen für die Praxis, 2018
- Lütkehaus, I./Pach, I.: Basiswissen Mediation, Frankfurt/M., 2019
FACHBEITRÄGE:
- Eidenmüller, H./Wagner, G.: Mediationsrecht, Kap. 4, 2015
- Fritz, R./Pielsticker, D.: Handbuch zum Mediationsgesetz, § 2, 2019
- Gläßer, U.: Die Haftung des Mediators – Damoklesschwert oder Chimäre?, ZKM 2018, S. 81
- Greger, R./Unberath, M.: Recht der alternativen Konfliktlösung, 2. Auflage, 2016
- Hacke, A. in Eidenmüller, H./Wagner, G.: Mediationsrecht, Kap. 6, Rz. 74 ff, 2015
- Jost, F.: Das Mediationsgesetz und die Haftungsfrage, ZKM 2011, S. 168 ff.
- Klowait, J./Gläßer, U.: Mediationsgesetz, § 2, Rn. 212 ff.
- Mähler, G./Mähler, H. in Haft, F./Schlieffen, K.v.: Handbuch Mediation, § 31, Rn. 84, 3. Auflage, München, 2016
- Risse, J.: Das Mediationsgesetz – eine Kommentierung, SchiedsVZ 2012, S. 244 ff.