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In einer Ihrer Mediationen haben Sie es mit einem besonders interessierten Medianten zu tun. Angeregt von Ihren Ausführungen über das „Was“ und „Wie“ eines Mediationsverfahrens stellt er einige Nachfragen zum Thema Eigenverantwortlichkeit. Welche der folgenden Wirkungen sind der Eigenverantwortlichkeit der Medianten zuzuordnen?
Alle Beteiligten eines Mediationsprozesses agieren eigenverantwortlich und freiwillig.
Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
Durch im Arbeitsvertrag verankerte individuelle oder standardisierte Mediationsklauseln kann es passieren, dass ein Mediationsverfahren zwar nicht druckfrei, aber dennoch freiwillig begonnen wird.
Ist es wahr oder falsch, dass es auch einem Arbeitsgericht möglich ist, eine Mediation verbindlich für die Parteien anzuordnen?
Ein guter Freund von Ihnen interessiert sich sehr für Ihre Ausbildung bei INKOVEMA und stellt Ihnen wissbegierig zahlreiche Fragen zum Thema der Eigenverantwortlichkeit. Dabei bringt ihn besonders das Spannungsfeld zwischen den Eigenverantwortlichkeiten der Medianten und des Mediators zum Grübeln.
Er wendet sich mit seinen Gedankengängen an Sie.
Welche seiner Aussagen sind wahr?
Die Eigenverantwortlichkeit der Medianten entwickelt ihre Wirkung auch hinsichtlich der Inhalte des Mediationsverfahrens.
Ist es wahr oder falsch, dass im Mediationsgesetz festgeschrieben steht, dass kein Abschlusszwang besteht?
Alle Beteiligten eines Mediationsprozesses agieren eigenverantwortlich.
Dabei treffen die Medianten Absprachen dazu, wie das Verfahren
ausgestaltet werden soll und es ist in der Verantwortung des Mediators,
dass das Verfahren nach Wunsch der Parteien abläuft.
Ist es wahr oder falsch, dass der Mediator die Gesamtverantwortung
übernimmt, wenn die Medianten keine besonderen Verfahrensvorstellungen
äußern?
Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit trägt zur Zurückhaltung des Mediators bei der Lösungssuche bei. Der Mediator unterstützt also die Parteien bei ihren Verhandlungsbemühungen, übernimmt aber grundsätzlich keine Verantwortung für die Inhalte.
Ist es wahr oder falsch, dass es sich bei der Eigenverantwortlichkeit dennoch um ein nicht konstitutives Merkmal für die Mediation im juristischen Sinne handelt? Ist es also wahr oder falsch, dass es sich auch dann um eine Mediation im Sinne des Gesetzes handelt, wenn das Merkmal der Eigenverantwortlichkeit im Laufe der Mediation missachtet wurde?
§ 1 Abs. 1 MediationsG spricht von der Eigenverantwortlichkeit der Parteien. Sie streben dabei mithilfe eines oder mehrere Mediatoren die Beilegung ihres Konfliktes an.
Um Antworten auf die Frage zu finden, wie die Hilfe des Dritten ausgestaltet sein sollte, die sowohl die Eigenverantwortlichkeit als auch die Freiwilligkeit beachtet, sind zwei Lehren entwickelt worden.
Vervollständigen Sie den folgenden Lückentext.
Die Lehre vom Mediator beschreibt den Mediator als Kommunikator und Verfahrenswalter. Er gibt keine konkreten Vorschläge und interveniert auch dann nicht, wenn dem Medianten infolge von Absprachen Nachteile entstehen.
Die Lehre vom Mediator sagt aus, dass es eine Lösung in Form der Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen der Eigenverantwortlichkeit des Mediators und der Eigenverantwortlichkeit der Medianten nicht gibt. Demnach besteht das Ziel darin, dieses Spannungsverhältnis stets aufs Neue auszugleichen.
Verfolgt ein Mediator die Lehre vom Mediator, so versucht er sich zum Neutrum zu machen. Somit bleibt er eine neutrale Persönlichkeit, die selbst eigentlich gar nicht in Erscheinung tritt.
Laut der Lehre vom Mediator nutzt der Mediator seine Erfahrungen im Konfliktmanagement und stellt sie den Parteien nach Absprache zur Verfügung.
Anfang des neuen Jahres übernehmen Sie eine Mediation in einem Unternehmen. Zwei Kollegen, deren
gute Zusammenarbeit essenziell für den Erfolg des Unternehmens ist,
sind verstritten und reden nicht mehr miteinander.
Sie sind überzeugt von der Lehre des passiven Mediators.
Welche der folgenden Handlungen und Aussagen gehen damit in Einklang?
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sind verstritten und reden nicht mehr miteinander.
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Welche der folgenden Handlungen und Aussagen gehen damit in Einklang?